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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1993 - 21 A 2565/92   

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https://dejure.org/1993,3508
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1993 - 21 A 2565/92 (https://dejure.org/1993,3508)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.09.1993 - 21 A 2565/92 (https://dejure.org/1993,3508)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. September 1993 - 21 A 2565/92 (https://dejure.org/1993,3508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Kein Anspruch auf Akteneinsicht in die Genehmigungsvorgänge wirtschaftlich konkurrierender Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewerbetreibender; Anspruch auf Akteneinsicht; Akteneinsicht in immisionsschutzrechtliche Genehmigungsunterlagen; Konkurrierende Unternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 2025
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1988 - 20 A 1063/87

    Baugenehmigung; Anspruch; Akteneinsicht; Bauakten; Berechtigtes Interesse;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1993 - 21 A 2565/92
    Das berechtigte Interesse kann sich daraus ergeben, daß der um Akteneinsicht Nachsuchende insbesondere im Zusammenhang mit der Durchsetzung materieller Rechte ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch die Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat, und ist von dem, der die Akteneinsicht verlangt, auf den Einzelfall bezogen schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.1968 - 4 C 235/65 - BVerwGE 30, 154 ; OVG Nordrhein-WestfalenUrteil vom 22.7.1988 - 20 A 1063/87 - NJW 1989, 544 ).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1993 - 21 A 2565/92
    Soweit nicht ein gesetzliches Verbot eingreift, steht sie vielmehr im Ermessen der Behörde; besitzt der um eine Einsichtnahme Nachsuchende ein berechtigtes Interesse an der Gewährung der Akteneinsicht, steht ihm ein subjektives Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.6.1984 - 5 C 73/82 - BVerwGE 69, 278 ; Urteil vom 16.9.1980 - 1 C 52/75 - BVerwGE 61, 15 ).
  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1993 - 21 A 2565/92
    Das berechtigte Interesse kann sich daraus ergeben, daß der um Akteneinsicht Nachsuchende insbesondere im Zusammenhang mit der Durchsetzung materieller Rechte ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch die Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat, und ist von dem, der die Akteneinsicht verlangt, auf den Einzelfall bezogen schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.1968 - 4 C 235/65 - BVerwGE 30, 154 ; OVG Nordrhein-WestfalenUrteil vom 22.7.1988 - 20 A 1063/87 - NJW 1989, 544 ).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1993 - 21 A 2565/92
    Soweit nicht ein gesetzliches Verbot eingreift, steht sie vielmehr im Ermessen der Behörde; besitzt der um eine Einsichtnahme Nachsuchende ein berechtigtes Interesse an der Gewährung der Akteneinsicht, steht ihm ein subjektives Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.6.1984 - 5 C 73/82 - BVerwGE 69, 278 ; Urteil vom 16.9.1980 - 1 C 52/75 - BVerwGE 61, 15 ).
  • VG Köln, 29.04.2002 - 14 L 2316/01
    Dies setzt voraus, dass der betreffende Dritte ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Interesse an der Akteneinsicht hat, so grundlegend BVerwG, Urt. v. 23.8.1968 - IV C 235.65 -, BVerwGE 30, 154, 159 ff.; im Anschluss daran etwa auch BVerwG, Urt. v. 16.9.1980 - 1 C 52.75 -, BVerwGE 61, 15, 22 f.; OVG NW, Urt. v. 22.7.1988 - 20 A 1063/87 -, NJW 1989, 544 f.; OVG NW, Urt. v. 27.9.1993 - 21 A 2565/92 -, NWVBl. 1994, 458, 459.

    Der Behörde steht nämlich ein Ermessensspielraum hinsichtlich der Gewährung von Akteneinsicht nur insoweit zu, wie die Gewährung von Akteneinsicht nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, vgl. nur OVG NW, Urt. v. 27.9.1993 - 21 A 2565/92 -, NWVBl. 1994, 458, 459.

  • VG Aachen, 11.05.2004 - 7 K 689/00

    Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen auf Grund des

    4 St 236/82">NJW 1983, 2954; OVG NRW, Urteile vom 27. September 1993 - 21 A 2565/92 -, NWVBl. 1994, 458, und vom 22. Juli 1988 - 20 A 1063/87 -, NJW 1989, 74; Bonk/Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 6. Auflage 2001, § 29 Rn. 18; Clausen, in: Knack, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 7. Auflage 1996, § 29 Rn. 9; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 8. Auflage 2003, § 29 Rn. 4 m.w.N. der Rechtsprechung.
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